Impressum & AGB´s

Impressum & AGB

Natursteine Inh. Jan Freidinger 

Büro: Tulpenstr. 8, 76199 Karlsruhe
Sägerei: In den Kuhwiesen 3, 76149 Karlsruhe
 
Kontakt
Mobil: 0151 - 164 164 99
Telefon: 0721 - 888 798
Telefax: 0721 - 470 7 470

E-Mail: natursteine-karlsruhe@web.de
Umsatzsteuer-ID DE252327xxx 

Copyright

Alle Entwürfe und Fotos unterliegen dem Urheberrecht von Natursteine Freidinger Karlsruhe. Die Anfertigung eines Duplikates bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Dies gilt auch für Duplikate mit leichten Veränderungen oder Abwandlungen.

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für die Verträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit den nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen maßgebend. Diese Geschäftsbedingungen werden auch für alle späteren Aufträge vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme, die jeweils nur für den betreffenden Einzelfall erfolgt. Alle mündlichen, telefonischen und telegrafischen Erklärungen, sowie alle Erklärungen unserer Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen und entgegengenommenen Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

Die Angebote erfolgen aufgrund der jeweils zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben). Eine Änderung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen halten wir uns bis zu 30 Tage nach Abgabe des Angebots gebunden.

3. Preise
Die Preise gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ab Werkstätte ausschließlich Verpackung und Versand. Die Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto ohne Mehrwertsteuer. Die Preisfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der empfangenen und vollständigen Kalkulationsunterlagen. Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändern sich Maß, Anzahl oder Gewicht, so bleiben wir zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt.
Es sind stets die Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben ist.
Da die Preise auf den heutigen Gestehungskosten beruhen, bleibt bei etwaigen Erhöhungen dieser Gestehungskosten z.B. infolge von Lohn- oder Materialpreiserhöhungen eine Nach- bzw. Neuberechnung des Angebotspreises zum Tagespreis vorbehalten. Diese Regelung gilt nur, wenn zwischen Vertragsschluß und vorgesehene, Liefertermin mehr als vier Monate liegen.

4. Materialbeschaffenheit und Umfang der Lieferung

Das zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichungen in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstoffehler, sondern Naturgebilde und können zu Beanstandungen nicht berechtigen.

Die max. Länge einzelner Werkstücke hängt von den anfallenden Rohlpatten ab. I.d.R. liegen diese zwischen 2,20 -2,90 m Länge.
Fachgerecht behobene Mängel in dem Stein kann der Auftraggeber nicht als Mangel bezeichnen.
Für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung ist die schriftliche detaillierte Auftragsbestätigung maßgebend.
Geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.

5. Lieferung

Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Lieferzeiten können nur annähernd genannt werden. Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche auf Schadensersatz wegen verpäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt unsererseits vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor. Unvorhergesehene Hindernisse wie z.B. mangelhafter Anfall von Rohmaterial und Werkstücken, Maschinenschaden sowie Fälle höherer Gewalt bei uns oder unseren Vorlieferanten berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Versand erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Das Frachtrisiko tritt mit Übergabe an den Spediteur, die Bahn, die Post oder sonstige mit der Verladung beauftragte Unternehmen ein. Bei Selbstabholung durch den Kunden tritt der Gefahrübergang entsprechend mit Übernahme der Ware durch den Kunden ein. Bei Lagerware bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten.
Verzögert sich unsere Lieferzeit aus irgendwelchen Gründen, sind wir bereit, die Bestellung zu stornieren. Hierfür muß uns vom Kunden eine Nachfrist per eingeschriebenen Brief von mindestens 30 tagen gestellt werden, bei Seeverkehr von 60 Tagen. Die zu stellende Nachfrist kann frühestens ab dem letzten vereinbarten Liefertermin gestellt werden.
Verweigert der Kunde die Annahme von Waren unberechtigt oder tritt rechtsgrundlos vom Vertrag zurück, steht es uns frei, den Kunden entweder auf Abnahme zu verklagen oder einen Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises frei Haus zu verlangen. Dem Kunden ist es in diesem Falle unbenommen nachzuweisen, daß kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Soweit vom Kunden keien besondere Versandart bestimmt ist, treffen wir die Wahl nach eigenem ermessen ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung.
Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet ohne Abladen durch den Anlieferer. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.

6. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte ware sofort auf etwaige Mängel zu untersuchenm die uns umgehen schriftlich anzuzeigen sind. Mündliche oder fernmündliche Anzeigen genügen nicht.
Die Mängel können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden. Ist die Beseitung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich oder würde sie einen verhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann sie verweigert werden. In diesem Falle und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Besteller nur eine angemessene Preisminderung verlangen oder unter Ausschluß weiterer Schadenersatz- oder Minderungsansprüche nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Im übrigen sind Wandlung und Minderung sowie eine weitergehende Haftung , insbesondere für Folgekosten- und Schäden, ausdrücklich ausgeschlossen.
Mängelrügen müssen sofort schriftlich mitgeteilt werden. Mündliche oder fernmündliche Mängelrügen sind für uns nicht verbindlich. Auch insoweit besteht eine sofortige Prüfungspflicht nach Eingang der Ware.
Die Prüfung der Ware hat durch den Besteller stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können nicht mehr geltend gemacht werden.

7. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen rein netto nach Ausstellung. Wechsel oder Schecks sowie die Gutschrift von Beträgen, die uns im Wege des Banklastschriftverfahrens zugehen, erfolgen nur erfüllungshalber. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, ohne daß es dazu irgendeines Nachweises bedarf. Die Ausübung eines Rückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften ist nicht gestattet; die Aufrecht und und das Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es nicht von uns schriftlich anerkannt wird. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug uns zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen ohne Schadensersatzpflicht. Bei Zahlungseinsetellung oder Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens des Bestellers die in Rechnungen sofort fällig. Zugleich gelten alle Rabatte und Preisnachlässe als verfallen , so daß der Besteller die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.

8 Verpackung

Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Die Entsorgung hat durch den Käufer zu erfolgen.

9. Abrechnung

Die Abrechnung von Werkstücken erfolgt gem. DIN 18332, Teil C.

10. Bestellungen

Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Platten enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen können.

11. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt Karlsruhe.

Natursteine Freidinger Karlsruhe

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